Feuerwehrgesetz

 

Hier können Sie einen Auszug aus dem Landesfeuerwehrgesetz 1979 nachlesen, damit Sie wissen wie eine Feuerwehr als eine Körperschaft Öffentlichen Rechts aufgebaut ist. Sie finden hier die Organe der Feuerwehr und auch deren Aufgaben und Pflichten aufgelistet. Sie können auch Einblick nehmen, wie die Gliederung einer Feuerwehr auszusehen hat.

STAMMFASSUNG (LGBl. Nr. 73/1979)
NOVELLE 1 (LGBl. Nr. 25/1995)
NOVELLE 2 (LGBl. Nr. 78/2005)

 

§ 4 Organe der Freiwilligen Feuerwehr

  • Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:
  1. der Feuerwehrkommandant
  2. der Stellvertreter
  3. der Feuerwehrausschuss
  4. die Wehrversammlung
  • Dem Feuerwehrausschuss gehören an:
  1. der Feuerwehrkommandant
  2. der Stellvertreter
  3. die Brandmeister und alle aktiven Dienstgrade, die die Funktion eines Löschmeisters ausüben
  4. der Kassier
  5. der Schriftführer
  • Als beratende Mitglieder können dem Feuerwehrausschuss unter anderem beigezogen werden:
  1. der Feuerwehrarzt
  2. der Geräte- und Maschinenmeister
  3. die technischen Warte für Atemschutz, Funk, Wasserdienst u. a.
  4. der Jugendwart für die Feuerwehrjugend

 

§ 6 Aufgaben der Organe der Freiwilligen Feuerwehr

  • Der Feuerwehrkommandant leitet die Freiwillige Feuerwehr. Ihm obliegt die laufende Geschäftsführung der Freiwilligen Feuerwehr und die Durchführung der Beschlüsse des Feuerwehrausschusses und der Wehrversammlung, die von ihm einberufen werden. Der Feuerwehrkommandant hat für die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Sorge zu tragen und ist dem Bürgermeister für die Schlagkraft der Feuerwehr verantwortlich.
  • Bei vorzeitiger Beendigung der Funktionsperiode des Feuerwehrkommandanten und im Falle seiner sonstigen Verhinderung geht die Leitung auf den Stellvertreter und bei dessen Verhinderung auf das ranghöchste aktive Mitglied der Feuerwehr über; bei Gleichrangigkeit entscheidet das Dienstalter.
  • Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und des Feuerwehrausschusses haben den Feuerwehrkommandanten bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Insbesondere obliegen dem Feuerwehrausschuss:
  1. die Erstellung des Jahresvoranschlagsentwurfes und Rechnungsabschlusses
  2. die Vorbereitung der Tagesordnung für die Wehrversammlung
  3. die Beschlussfassung über Aufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern
  4. die Wahl der Delegierten für den Bezirksfeuerwehrtag
  • Die Wehrversammlung ist die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr. Stimmberechtigt sind die aktiven Mitglieder, ehemals aktive Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.
  • Der Wehrversammlung sind insbesondere vorbehalten:
  1. die Erlassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr
  2. die Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag, den Rechnungsabschl. und rechtzeitig eingebr. Anträge
  3. die Entgegennahme des Jahresberichtes des Feuerwehrkommandanten und der Berichte der Funktionäre
  4. die Wahl und Enthebung des Feuerwehrkdt. und des Stellvertreters sowie die Wahl der Rechnungsprüfer

 

§ 23 Gliederung und Stärke

  • Die Freiwilligen Feuerwehren und die Betriebsfeuerwehren sind in Löschgruppen und Löschzüge gegliedert, die taktische Einheit ist die Löschgruppe. Jede Löschgruppe muss doppelt besetzt sein. Zwei Löschgruppen bilden einen Zug unter Führung eines Zugskommandanten.
  • Der Landesfeuerwehrverband hat durch Satzung Vorschriften über die Gliederung und Stärke von Freiw. Feuerw. und Betriebsfeuerw. unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Aufgabe nach § 1 Abs. 2 zu erlassen.

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Sirenensignale und Notruffnummern

 

Hier nun eine Erklärung der Sirensignale mit abspielbaren Ton und die wichtigsten Notrufnummern.

 

Sirenensignale für den Zivilschutz

Es gibt hier 3 verschiedene Sirenensignale.

 

Warnung

Ein gleichbleibender Dauerton von 3 Minuten bedeutet "Warnung". Es besteht zur Zeit noch keine akute Gefährdung. Sie müssen sich aber auf eine herannahende Gefahr einstellen. Schalten Sie Ihr Radio- oder Fernsehgerät (ORF) ein, und informieren Sie sich über die weiteren Verhaltensmaßnahmen.

SIRENE

 

 

Gefahr

Ein auf- und abschwellender Heulton für 1 Minute bedeutet "Gefahr". Verlassen Sie sofort die Straße und suchen Sie schützende Räumlichkeiten auf. Weitere Verhaltensmaßnahmen werden Ihnen bekannt gegeben.

SIRENE

 

Entwarnung

Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute bedeutet "Entwarnung". Die Gefahr ist vorbei. Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen im täglichen Lebensablauf geben kann.

SIRENE

 

Sirenensignale für die Feuerwehr

Es gibt hier 2 verschiedene Sirenensignale.

 

Feuerwehralarm

Mit diesem Signal werden die Feuerwehrkräfte zu einem Einsatz zusammengezogen (Dauerton von 15 Sekunden, Pause von 7 Sekunden, Dauerton von 15 Sekunden, Pause von 7 Sekunden, Dauerton von 15 Sekunden).

SIRENE

 

Probealarm

Dieses Signal wird jeden Samstag um 12 Uhr eingeleitet und dient zur Überprüfung der Sirene (nur Dauerton von 15 Sekunden).

SIRENE

 

Notrufnummern

In Österreich gibt es vier wichtige Notrufnummern, welche jedes Kind kennen sollte.

122 Feuerwehr
133 Polizei
144 Rettung
112 EU-Notruf

 

Die fünf W's sind sehr wichtig, damit Sie einen Notruf richtig tätigen und somit die Leitstelle alle Informationen bekommt.

WAS ist passiert (kurze Beschreibung über Unfall oder Notsituation)?

WO ist es passiert (möglichst genaue Schilderung Ihres Standorts)?

WIEVIELE verletzte Personen (Anzahl der Personen in Not)?

WER meldet das Ereignis (Name und Telefonnummer von Ihnen für Rückruf)?

WARTEN auf Rückfragen (nicht gleich auflegen, da Leitstelle noch Fragen haben könnte)?

 

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Hinweise zum Brauchtumsfeuer

In der Praxis werden Brauchtumsfeuer oftmals ohne Zusammenhang mit religiösen Feiern auch zur Abfallentsorgung missbraucht und zu Zeiten entfacht, die keine anerkannten Brauchtumstage sind. Eine gesetzliche Verordnung legt je nach Feinstaubbelastung unterschiedliche Einschränkungen für die (steirischen) Gemeinden fest. Grundlage ist das Luftreinhaltegesetz des Bundes, das aber auch Sonderregelungen zugesteht. Den gesetzlichen Bestimmungen unbenommen, empfiehlt der Landesfeuerwehrverband die folgenden Hinweise zu beachten.

 

  • osterfeuer_1
  • osterfeuer_2

 

Vorsicht

  • Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz (der Umwelt zuliebe). Kunststoffe wie Plastiksackerl, Kanister und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts verloren.
  • Dringend empfohlen wird, wegen Rauch und Hitze, ausreichend Sicherheitsabstand zu Straßen, zu Gebäuden und Bäumen (Wald) einzuhalten und die Windrichtung zu beachten. Auf keinen Fall brandbeschleunigende Mittel zum Entzünden verwenden (Sicherheitsabstand mind. 50 Meter zu Gebäuden, mind. 100 Meter zu öffentlichen Flächen und Energieversorgungsanlagen, mind. 40 Meter zu Bäumen und Büschen).
  • Tiere schützen! Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
  • Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit in der Nähe von Brauchtumsfeuern.

 

Aufsicht

  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden! Es ist wichtig dafür Sorge zu tragen, dass sich das Feuer (z.B. auf trockenen Wiesenflächen) nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
  • Passen Sie auch auf kleine Kinder auf! Diese unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen oft die ihnen unbekannte Gefahr.

 

Umsicht

  • Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.
  • Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
  • Sollte das Brauchtumsfeuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über die Notruf-Nummer 122 zu alarmieren. Die rund 50.000 Männer und Frauen in den steirischen Feuerwehren sind auch über Ostern rund um die Uhr einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.

 

Bei diesen Hinweisen handelt es sich um eine leicht adaptierte Fassung der Empfehlungen zu Brauchtumsfeuer des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark. Die Grafiken wurden der Wikimedia Foundation entnommen.

 

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Löschtipps

Wir sind stets bemüht, Ihnen viele Informationen im Bezug auf Feuerbekämpfung zur Verfügung zu sellen. Wie Sie schon zuhause mit einem tragbaren Feuerlöscher richtig löschen können, erfahren Sie hier.

 

FALSCHES VORGEHEN

 

RICHTIGES VORGEHEN

Greifen Sie das Feuer
immer in Windrichtung an.

Löschen Sie Flächenbrände
vorne beginnend ab.

Tropf- und Fließbrände immer
von oben nach unten löschen.

Setzen Sie immer genügend Löscher
zugleich ein (nicht nacheinander).

Vorsicht vor Wiederentzündung!

Eingesetzte Feuerlöscher nicht mehr
aufhängen, sondern neu füllen lassen.

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Kontakt

 

 

 

 

  • ruesthaus

Freiwillige Feuerwehr Hainsdorf-Brunnsee

Hainsdorf 30
A-8480 Mureck
+43 3472 87310
+43 3472 87310
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Kontaktpersonen:

 

Kommandant
HBI Jürgen Prutsch

 
  • prutsch_juergen
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+43 677 / 62 46 07 71
 
 
 Webmaster
PFM Manuel BERAUS

 
  • beraus_manuel1
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+43 660 / 85 73 81 4
 

 


 

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